Rauhe Ebrach

Vereinsgewässer Rauhe Ebrach

Vereinsgewässer Rauhe Ebrach

Lage:

Die Rauhe Ebrach ist ein etwa 38 km langer, linker und westlicher Zufluss der Regnitz in Oberfranken.

Die Rauhe Ebrach fließt überwiegend in östlicher Richtung durch die Gemeinden Michelau im Steigerwald (Landkreis Schweinfurt), Rauhenebrach (Landkreis Haßberge), Schönbrunn im Steigerwald, Burgebrach, Frensdorf und Pettstadt (alle Landkreis Bamberg), wo er von links die Regnitz erreicht.

Der Sportfischerverein Schönbrunn vergibt Jahresfischereischeine und Tagesfischereischein (Angelkarten) für die marktierte Gewässerabschnitte zwischen Niederndorf und Halbersdorf für bestimmten Abschnitte vorangig an Vereinsmitglieder.

Tageskarten werden vorangig an Gäste vergeben, die einen Paten (Vereinsmitglied) zum Tage des Angeln mit dabei haben. Die Wiesen dürfen nicht befahren werden. Auto´s bitte am Wegesrand bzw. Straße parken.

Eine genaue Gewässerkarte kann man >hier< herunterladen.

Gewaesserkarte-Rauhe_Ebrach-Sportfischerverein-Schoenbrunn-Ofr

Die Blaue Linie im Bild markieren den Bereich indem man angeln darf gemäß den Bestimmungen. Die zusätzlichen Bestimmungen sind grundsätzlich auf der Gewässerkarte vermerkt. Bitte auch die passende Ufer Seite achten.

Das Gewässer ist durch die Beschaffenheit leider nicht überall behindertengerecht zugänglich, das ist jedoch kein Hindernis. Bei Bedarf können Vereinsmitglieder beim Zugang unterstützen, bitte hier beim Vorstand melden. Bei der Brücke Oberneues gibt es gute Stellen die sich leicht erreichen lassen.

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten angeln.

Rauhen Ebrach

vom 01.01. bis 31.12. pro Jahr fischen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Forelle, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander)

maximal 15 Forellen pro Jahr!

    • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten). Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
    • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
    • Die Interessen der Öffentlichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
    • Das Angeln im Schongebiet ist verboten.
    • Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung, kein Schonmaß und keine Schonzeit.
    • Beim gezielten Angeln auf Forellen mit Wurm sind 1er Haken – Pflicht
    • Mit der 2. Handangel muß auf Raubfisch geangelt werden, ansonsten darf nur mit einer Handangel geangelt werden.
    • Jugendangler mit Jugendkarte dürfen nur mit einer Handangel angeln.
    • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
    • Offenens Feuer nur in einer Feuerschale und auf eigne Gefahr nach entsprechenden Vorschriften, der Verein übernimmt keine Haftung!
    • Das Einfahren in eine Wiese ist das ganze Jahr verboten, Autos bitte am Straßenrand abstellen !!!
    • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.

Schonzeit und Schonmaß

Achtung das Gewässer kann im Mai/Juni wegen Besatz kurzfristig gesperrt werden, bitte erkundigen Sie sich beim Vorstand.

  • Bachforelle               01.10. – 28.02.                    26cm
  • Regenbogenforelle 15.12. – 15.04.                      26cm
  • Schleie                       —–                                       26cm
  • Karpfen                     —–                                       35cm
  • Zander                       01.01. – 30.04.                    50cm
  • Hecht                         15.02. – 30.04.                    50cm
  • Wels                           —–                                       70cm
  • Aal                              —–                                       50cm